Gitterroststufen
Gitterroststufen zeichnen sich durch eine gelochte Antrittskante, einer sogenannten Sicherheitsantrittskante, aus, deren Trittfläche (Antrittstab) mindestens der Rutschhemmung der Bewertungsgruppe R10 nach DGUV Regel 108-003 entspricht.
Dabei wird die Unterkante - z. B. durch eine Abkantung - so ausgeführt, dass Verletzungsrisiken minimiert werden.
Die Sicherheitsantrittskante kann gelocht ausgeführt werden. Die Trittfläche der Stufen kann als Schweißpressrost (SP) oder als Pressrost (P) ausgeführt werden.
Die Breite von Gitterroststufen richtet sich nach der Nutzungsart der Gebäude bzw. Anlage und nach der Anzahl der Treppenbenutzer. Gemäß DIN 24531-1 werden standardmäßig (normative) Breiten von 600 mm, 800 mm, 1 000 mm und 1 200 mm ausgeführt. Andere Breiten bzw. Abweichungen sind möglich.
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